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   OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 465/02   

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https://dejure.org/2002,13884
OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 465/02 (https://dejure.org/2002,13884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2002 - 2 Ws 465/02 (https://dejure.org/2002,13884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 2 Ws 465/02 (https://dejure.org/2002,13884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverteidigerbestellung für das Strafaussetzungswiderrufsverfahren; Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Ablehnung des Richters wegen Befangenheitsbesorgnis; Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft; Frage des "Befasstseins"; Zuständigkeitsfixierung der ...

  • Judicialis

    StPO § 462 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462a
    Zuständigkeit, Strafvollstreckungskammer, Übergang Untersuchungshaft in Strafhaft, Befasstsein

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 465/02
    Geht nämlich die Untersuchungshaft nach Rechtskraft des Urteils unmittelbar in Strafhaft über, begründet dies nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung die Aufnahme zur Strafvollstreckung und somit die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk diese Justizvollzugsanstalt gelegen ist (vgl. insoweit BGHSt 38, 63; BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Aufnahme 2 - Strafhaft nach U-Haft = NJW 1992, 518; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 462 a Rdnr. 6).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 465/02
    Denn die Zuständigkeitsfixierung der Strafvollstreckungskammer durch Befasstsein tritt bereits dann ein, wenn zum Zeitpunkt der erforderlich gewordenen Entscheidung ein Gericht mit der Sache befasst ist, das zuständig sein kann (vgl. BGHSt 26, 214; Senatsbeschluss vom 7. Juni 1995 in 2 Ws 292/95 = MDR 1995, 1058 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.06.1995 - 2 Ws 292/95

    Strafvollstreckungskammer; Wechsel; Örtliche Zuständigkeit; Untersuchungshaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 465/02
    Denn die Zuständigkeitsfixierung der Strafvollstreckungskammer durch Befasstsein tritt bereits dann ein, wenn zum Zeitpunkt der erforderlich gewordenen Entscheidung ein Gericht mit der Sache befasst ist, das zuständig sein kann (vgl. BGHSt 26, 214; Senatsbeschluss vom 7. Juni 1995 in 2 Ws 292/95 = MDR 1995, 1058 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 464/02

    Zuständigkeit, Strafvollstreckungskammer, Übergang Untersuchungshaft in

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2002 - 2 Ws 465/02
    2 Ws 464/02 2 Ws 465/02.
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